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Berlin: (hib/HLE/AW) Bei aus Pflanzenöl gewonnenen Kraftstoffen liegt eine steuerliche Überförderung vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizkraftstoffe (17/2861) mit. Danach betrug die Überkompensation durch geringere Steuerbelastung beim Einsatz von Pflanzenöl als Reinkraftstoff im ersten Halbjahr 2010 10,22 Cent pro Liter. Nach Angaben der Bundesregierung betrugen die Kosten für den Pflanzenöleinsatz ohne Umsatzsteuer 87,15 Cent pro Liter, während es bei fossilem Diesel 97,37 Cent waren. Grund seien die unterschiedlichen Mineralölsteuersätze, die bei Pflanzenöl 18,46 Cent pro Liter betragen und bei fossilem Diesel 47,04 Cent. Dagegen liege beim Einsatz von Biodiesel als Kraftstoff keine Überförderung vor. Die Bundesregierung will die Steuersätze noch nicht verändern, sondern die weitere Preisentwicklung abwarten. Erst wenn die Überförderung auch im weiteren Verlauf des Jahres anhalte, ”sind Anpassungen bei der Besteuerung von Pflanzenölkraftstoff erforderlich“ heißt es in der Unterrichtung.
Zur Nutzung von Biokraftstoffen insgesamt stellt die Bundesregierung fest, nachwachsende Rohstoffe könnten ”jenseits der Treibhausgasminderung sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen entfalten“. So könne eine massiv verstärkte Nutzung der Bioenergie ohne geeignete Nachhaltigkeitsregelung zu verengten Fruchtfolgen bis hin zu Monokulturen, zur Verminderung der Biodiversität oder zu erhöhtem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln führen. Im Forstbereich bestehe die Gefahr der ”Übernutzung bei hohem Nutzungsdruck“.
Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, dass ein Teil des Bedarfs an Biokraftstoffen aus importierter Biomasse und importierten Biokraftstoffen gedeckt wird. Hierfür kämen besonders tropische Regionen infrage. ”Es besteht die Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen Produktion auch zu Lasten der letzten verbliebenen Regenwälder gehen können“, heißt es in der Unterrichtung. In der deutschen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sei allerdings festgelegt, dass Biokraftstoffe nur noch dann steuerlich begünstigt werden, ”wenn sie nachweislich nachhaltig hergestellt worden sind“.
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