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Berlin: (hib/BOB/AW) Nach derzeitiger Kenntnis muss laut Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass von ”einem effektiv antiretroviral behandelten HIV-Infizierten in der Regel keine medizinisch relevantes Infektionsrisiko für seine Sexualpartner ausgeht“. Ein Restrisiko bleibe – wie auch beim Gebrauch von Kondomen – bestehen, teilt sie in ihrer Antwort (17/2968) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2852) mit. Dieses Risiko könne gegenwärtig nicht genau quantifiziert werden. Die Regierung macht weiter deutlich, dass eine pauschale Beantwortung der Frage, ob eine potenzielle Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung nach dem deutschen Strafgesetzbuch auch bei HIV-infizierten und unter Therapie stehenden Menschen in Betracht komme, nicht möglich sei. Die Beantwortung hänge von ”diversen Einzelumständen“ ab, deren Bewertung den unabhängigen Gerichten überlassen bleibe. Die Regierung sieht sich nicht in der Lage, die Zahl der Personen zu benennen, die seit 1982 wegen gefährlicher Körperverletzung durch eine mögliche Übertragung des HI-Virus angeklagt wurden. In den Statistiken der Strafrechtspflege würden Anklagen bzw. Verurteilungen wegen eines solchen Delikts nicht gesondert erfasst.
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