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Berlin: (hib/CPW/MIK) Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gehalten, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen ihrer Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2906) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2815). Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze sicherten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindeststandard an Arbeitsbedingungen, wie zum Bespiel die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, den bezahlten Jahresurlaub, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen und den Schutz vor Diskriminierung, heißt es in der Antwort weiter. Gemäß des Maßregelungsverbots dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benachteiligt oder gekündigt werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen.
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