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Berlin: (hib/CPW/MIK) Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist gemäß des Fernstraßenausbaugesetzes nach jeweils fünf Jahren zu überprüfen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2989) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sollten die Überprüfungsergebnisse eine Anpassung der Bedarfspläne Straße und Schiene für erforderlich halten, würde dies per Gesetz erfolgen, heißt es in der Antwort weiter. Externe Institutionen und Organisationen seien bei der voraussichtlich im Herbst 2010 abgeschlossenen Überprüfung des Bedarfsplans für die Fernstraßen nicht beteiligt.
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