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Berlin: (hib/MPI/KT ) Der Bundestag wird sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem ”Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens“ beschäftigen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3040) zur Gesundheitsreform sieht vor, den allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent anzuheben. Arbeitnehmer sollen davon 8,2 und Arbeitgeber 7,3 Prozent zahlen. Die Regierung plant, den Beitragssatz der Arbeitgeber auf diesem Niveau einzufrieren. Steigende Gesundheitskosten müssen die Versicherten in Zukunft allein schultern. Gesetzliche Krankenkassen können dazu vom Jahr 2012 an Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen.
Die Kassen sollen ihren Zusatzbeitrag künftig als einkommensunabhängigen Pauschalbetrag festlegen können, das heißt: Gut- und Geringverdiener zahlen gleich viel. Auch Rentner und Arbeitslose müssen den Zusatzbeitrag aufbringen, lediglich Hartz-IV-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeldempfänger bleiben außen vor. Wer mit der Zahlung des Zusatzbeitrages sechs Monate im Rückstand ist, soll mit einer Strafgebühr von mindestens 30 Euro belangt werden.
Für Geringverdiener ist in dem 65-seitigen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform ein Sozialausgleich vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium soll den Plänen zufolge künftig immer im Oktober festlegen, welchen Zusatzbeitrag alle Kassen im Schnitt monatlich benötigen. Übersteigt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Versicherten, soll die Differenz aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Den Ausgleich wird laut Entwurf die Stelle vornehmen, die die Beiträge abführt, also etwa bei Arbeitnehmern in der Regel der Arbeitgeber. Bei Selbstständigen soll die Krankenkasse den Sozialausgleich abwickeln.
Vorgesehen sind in dem Gesetzentwurf für das kommende Jahr Einsparungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro und im Jahr 2012 in Höhe von 4 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch die erwarteten Ausgabensenkungen aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (17/2413) in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro, das ebenfalls zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Hausärzte sollen 500 Millionen Euro und Kliniken 450 Millionen Euro einsparen. Nach Vorstellungen der Regierung müssen Zahnärzte im kommenden Jahr auf 20 Millionen Euro und im Jahr 2012 auf 40 Millionen Euro verzichten. Die Regierung plant weiterhin, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2011 und 2012 im Vergleich zu diesem Jahr nicht steigen. Das soll Einsparungen von pro Jahr 300 Millionen Euro bringen.
Vom Jahr 2011 an sollen ferner gesetzlich Versicherte wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln können. Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten.
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