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Berlin: (hib/MIK/KT) Das ”Begleitende Fahren ab 17“ soll in ”seiner einfachen und bürgerfreundlichen Form“ in Dauerrecht überführt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes (17/3022) vorgelegt.
Es sind dabei keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Es solle nur deutlich herausgestellt werden, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstelle, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet werde. Dazu komme ein Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit. Zudem sei vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Nachdem die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen würden, dass das Modell ”Begleitendes Fahren ab 17“ einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen bringe, solle dieses bisher zum 31. Dezember 2010 befristete Modellvorhaben in Dauerrecht überführt werden, schreibt die Regierung zur Begründung. In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens ergab sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (23 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße).
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