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Berlin: (hib/EIS) Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP hat der Verbraucherausschuss drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/2116), Die Linke (17/1576) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1983) zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) am Mittwochmorgen abgelehnt.
Die Grünen hatten den Antrag gestellt das VIG zu novellieren. Vor allem Verbraucherschutzverbände würden scharfe Kritik an dem Gesetz üben. ”Sie betrachten es als wirkungslos“, sagte die Fraktion. Als positives Beispiel wurde das Informationsfreiheitsgesetz dagegen angeführt. ”Es ist unbürokratisch und in dieser Weise wollen wir das VIG reformieren.“ Anlässlich der abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes durch die Regierung forderte auch die SPD-Fraktion die Reform. Anfragen von Verbrauchern seien oft nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum und oft unzureichend beantwortet worden. Weiter würden teilweise ”abschreckend“ hohe Gebühren erhoben. Die Linke wollte eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des VIG erreichen. Ihr Antrag sollte auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen durchsetzen, ”der kostenfrei ist“.
Die Koalitionsfraktionen kritisierten die Forderung nach einer Unternehmensauskunftspflicht als ”Scheinforderung“. Unternehmen würden nur veröffentlichen, was sie auch wollen. Das Gesetz sei sechs Jahre beraten worden. ”Es hat viele Debatten gegeben mit dem Ergebnis, dass ein gutes Gesetz geschaffen wurde.“ Die Koalitionsfraktion räumte aber die Verbesserungswürdigkeit des Gesetzes ein: ”Es muss vorher klar sein, was eine Information kostet und wie viel“.
Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und dem Handel auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden.
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