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Berlin: (hib/RP/AW) In der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am gestrigen Mittwoch konnten sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Antrag zur Todesstrafe einigen. Dem Ausschuss lagen ein Antrag der CDU/CSU und der FDP (17/2331), ein Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/2114) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/2131) vor.
Der Diskussion ging ein Bericht der Bundesregierung zum aktuellen Stand der angewandten Todesstrafe voraus. Danach wird die Regierung sowohl gemeinsam mit ihren EU-Partnern als auch in ihren bilateralen Beziehungen weiterhin für die weltweite Aussetzung und Abschaffung der Todesstrafe eintreten. Sie wird insbesondere alle Anstrengungen unternehmen, um auf dem Erfolg der 2007 erstmals durch die UN-Generalversammlung verabschiedeten und 2008 bestätigten Resolution über ein weltweites Todesstrafen-Moratorium aufzubauen. Ebenso wird sie gemeinsam mit ihren EU-Partnern auf Grundlage der EU-Leitlinien zur Todesstrafe weiterhin alle diplomatischen Möglichkeiten ausschöpfen, um auch in Einzelfällen die drohende Vollstreckung von Todesurteilen zu verhindern. Um Möglichkeiten für ein verbessertes Handeln auszuloten, ist ein Runder Tisch mit Nichtregierungsorganisationen geplant.
Trotz grundsätzlicher Übereinstimmung in diesen Punkten gingen die Auffassungen im Ausschuss vor allem darüber auseinander, inwieweit und ob der Ausschuss in einem Antrag einzelne Staaten und auch Einzelfälle konkret benennen sollte. Die CDU/CSU Fraktion argumentierte, die Koalitionsparteien hätten bewusst darauf verzichtet, die Verurteilung der Todesstrafe mit ”Staatskritik“ gegenüber bestimmten Nationen zu verbinden, da dies nach aller Erfahrung kontraproduktiv wirke und auch bei Einzelfall-Nennungen im Antrag eine politische Konnotation immer mit schwinge. Die FDP schloss sich dieser Auffassung an.
SPD und Grüne begründeten die ausdrückliche Benennung der Volksrepublik China, des Iran und der USA in ihrem Antrag mit dem Hinweis auf den öffentlichen Druck auf diese Staaten, der in Einzelfällen durchaus Wirkung gezeigt habe. Die Linke forderte darüber hinaus, im Rahmen der UNO auf die Einsetzung eines Sondergesandten hinzuwirken und sich für eine völkerrechtliche Ächtung aller Formen extralegaler Tötungen einzusetzen, insbesondere gegenüber Staaten, in denen Menschen durch staatliche oder parastaatliche Organe auf außergesetzliche Weise getötet werden.
Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Angenommen wurde mit der Mehrheit der Stimmen aus CDU/CSU und FDP der Antrag der Koalitionsparteien, in dem grundlegende Forderungen von SPD und Grünen, teilweise auch der Linken aufgenommen sind: nach Abschaffung der Todesstrafe, nach dem weiteren Werben für ein Moratorium, die Aufforderung zur Ratifizierung an die Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) noch nicht ratifiziert haben, die Aufforderung, gemeinsam mit den EU-Partnern auf internationaler Ebene die Ächtung der Todesstrafe weiterhin mit Nachdruck einzufordern und die EU-Leitlinien zur Todesstrafe konsequent umzusetzen, des weiteren Lettland und Polen aufzufordern, das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren und Russland aufzufordern, das 6. und das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK zu ratifizieren.
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