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Berlin: (hib/MIK/AW) Der Verbrauch von Kernbrennstoffen soll vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 besteuert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf (17/3054) vorgelegt, der am Freitag im Bundestag beraten wird. Die Steuereinnahmen sollen jährlich 2,3 Milliarden Euro betragen.
Die Haushaltskonsolidierung des Bundes erfordert die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Erträge aus der Steuer sollen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch dazu beitragen, die aus der Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes zu verringern. Soweit die Kernbrennstoffsteuer auf die Strompreise überwälzt werde, würden Bund, Länder und Kommunen Kosten entstehen, heißt es im Entwurf. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass eine Überwälzung der den Stromerzeugern entstehenden zusätzlichen Kosten nur im geringen Maße möglich sein werde.
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