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Berlin: (hib/HLE/AW) Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland soll um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert werden. Bei Kernkraftwerken, bei denen der Leistungsbetrieb bis einschließlich 1980 begonnen habe, werde die Laufzeit um acht Jahre verlängert. Bei jüngeren Kernkraftwerken solle der Verlängerungszeitraum 14 Jahre betragen, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (17/3051).
Darin weisen die Koalitionsfraktionen darauf hin, dass die Energieversorgung in Deutschland auf einem breiten Mix von Energieträgern beruhe. Fossile Energieträger – besonders die Kohle – und die Kernenergie würden den Großteil der Stromerzeugung in Deutschland sichern. Im Jahre 2050 würden die erneuerbaren Energien jedoch den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Im Hinblick auf den Ausbau dieser erneuerbaren Energien werde ein ”deutlich flexiblerer Kraftwerkspark“ benötigt. Die Kernenergie werde noch für einen weiteren Zeitraum benötigt, um den Übergang zu gestalten. ”Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke leiste einen Beitrag, um in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen“, heißt es in dem Entwurf, in dem der Kernenergie eine ”Brückenfunktion“ zugewiesen wird.
Die deutschen Anlagen besäßen ein hohes Schutzniveau, heißt es in dem Entwurf der Fraktionen weiter. Die Sicherheitsanforderungen würden auf höchstem Niveau fortgeschrieben. Aus der Verlängerung der Laufzeiten ergebe sich auch die Möglichkeit, zusätzliche Finanzmittel in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen. Dazu werde eine vertragliche Vereinbarung mit den Kraftwerksbetreibern zur Abschöpfung der Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung getroffen.
Zur Atommülllagerung heißt es, die zusätzlich anfallenden 10.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung könnten im Endlager Konrad gelagert werden. Für 90 Prozent der Abfälle sei dann nach der Inbetriebnahme ein sicheres Endlager vorhanden. ”Die nachfolgenden Generationen haben aber auch Anspruch darauf, dass möglichst rasch Klarheit darüber herrscht, ob der Salzstock Gorleben als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle genutzt werden kann“, schreiben die Fraktionen weiter. Deshalb werde die Erkundung von Gorleben im Oktober 2010 wieder aufgenommen. Eine Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente bleibe unzulässig. Der Gesetzentwurf enthalte ”ausschließlich Regelungen, die das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates nicht auslösen“, versichern die Koalitionsfraktionen.
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