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Berlin: (hib/ELA/AW) Die Deutsche Rentenversicherung Bund soll mögliche Beitragsnachforderungen konkret berechnen und vor der Verjährung schützen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/3042), der heute im Plenum in erster Lesung beraten wird. Hintergrund der Initiative der Parlamentarier ist eine erwartete Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das laut Antragsteller voraussichtlich im Dezember 2010 abschließend die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) entscheiden wird.
Sollte das Bundesarbeitsgericht die bisherige Rechtsprechung bestätigen, schreibt die Linksfraktion, wären die bisherigen Tarifverträge, ”die die Basis für massenweise Billiglöhne in der Leiharbeit darstellen“, hinfällig. Dann stünden den Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern der gleiche Lohn zu, den vergleichbare Festangestellte erhalten. Unabhängig von dem Umstand, dass Lohnrückforderungen durch die Betroffenen individuell geltend zu machen wäre, heißt es weiter, ”wären die höheren Löhne die Basis für die an die Sozialkassen abzuführenden Beiträge“. Daher müssten die Sozialversicherungsträger ”endlich aktiv werden, um wenigstens die möglicherweise höheren Beiträge seit 2006 zu sichern“, begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Sie befürchten Verjährungen der Beitragsansprüche, falls die Rentenversicherung Bund die letztinstanzliche Entscheidung abwarten würde. ”Nach vorsichtigen Schätzungen des Münsteraner Arbeitsrechtsexperten Professor Peter Schüren belaufen sich die möglichen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit auf zirka 1,8 Milliarden Euro“, heißt es weiter.
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