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Berlin: (hib/AW/STO) Der Beschluss der Bundesregierung vom 9. April 2010, dem Sondereinsatzkommando (SEK) der schleswig-holsteinischen Landespolizei bei zeitkritischen Einsätzen auf den der Küste vorgelagerten Inseln Hubschrauber der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, ist nach Ansicht der Regierung rechtlich zulässig. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/2967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit (17/2848). Die Regierung begründet dies mit Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes, nach dem sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Amtshilfe leisten. Dies umfasse auch die Bundeswehr. Die Bereitstellung von Transportkapazitäten für das SEK durch die Bundeswehr stelle zudem keinen Eingriff in die Hoheitsgewalt des Landes oder in die Grundrechte dar. Der Einsatz der Hubschrauber sei eine ausschließlich technisch-logistische Unterstützung und ende mit dem Absetzen der SEK-Beamten im Einsatzgebiet.
Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums verfügt die Landespolizei über keine eigenen Transporthubschrauber, während die Hubschrauber der Bundespolizei bei zeitkritischen Einsätzen nicht in ”in einem vertretbaren Zeitrahmen zur Verfügung“ stehen.
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