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Berlin: (hib/JR/AW) Mit Zeugenaussagen über Einschränkungen bei der Erkundung des Gorlebener Salzstocks und einem möglichen Standort-Auswahlverfahren hat der Erste Untersuchungsausschuss des Bundestags seine Arbeit am Donnerstag fortgesetzt. Vernommen wurde Dr. Ulrich Kleemann – der Geologe hatte zwischen 2004 und 2005 im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Fachbereichsleiter Entsorgung gearbeitet und ist heute als Berater für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen tätig.
Die Suche nach einem Endlager in Deutschland für radioaktiven Abfall hat Kleemann als offene Frage bezeichnet. ”Kein Wirtsgestein ist grundsätzlich dem anderen vorzuziehen“, sagte der 55-Jährige. ”Nur standortsspezifisch ist eine Auswahl vorzunehmen.“ So bezeichnete er den Standpunkt des BfS in den 1990er Jahren zur Erkundung Gorlebens dahingehend, dass die Behörde das gesamte Gelände des Salzstocks ohne Einschränkungen einer Erkundung unterziehen wollte. ”Für eine Eignungsaussage erschien eine Beschaffung aller Salzrechte erforderlich.“ Doch die hatte der Bund nicht erhalten. Zahlreiche Grundeigentümer über dem Salzstock verweigern bis heute die Erlaubnis zur untertägigen Erkundung des Geländes. Der Gorleben-Untersuchungsausschuss will dabei untersuchen, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 1983, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle auf den Standort zu beschränken, zu politischer Einflussnahme auf gutachtende Wissenschaftler gekommen ist.
Kleemann sagte, bei der Erkundung Gorlebens sei es im Laufe der Jahre zu einigen Einschränkungen gekommen. ”Ursprünglich waren Bohrungen nach Norden und nach Süden geplant“, sagte er. 1982 hatten die Bergwerksbetreiber die Suche nur in Richtung Nordost unternommen. ”Dies war eine Veränderung, die eindeutig durch die fehlenden Salzrechte hervorgerufen wurde und nicht auf die Gegenliebe aller BfS-Mitarbeiter gestoßen ist.“ Eine weitere Erkundungsänderung sei 1998 erfolgt, als die Wissenschaftler Probleme beim Durchdringen des jüngeren Leine-Steinsalzes befürchteten und Passagen mit dieser Schicht mieden. Zur Bewertung dieser Einschränkung im Jahr 1998 zeigten sich indes die Abgeordneten des Ausschusses uneins. CDU-Obmann Reinhard Grindel zitierte aus einem Papier des BfS, wonach die Einschränkung auf eine weniger zu erwartende Abfallmenge und eine weniger dringliche Erkundung zurückzuführen sei. Daraus ergebe sich der Eindruck, dass die Behörde nicht von der Notwendigkeit aller Salzrechte ausgegangen sei. Kleemann erwiderte, seine Meinung sei aus einer Vielzahl von Gesprächen im Bundesamt entstanden.
Ferner berichtete Kleemann von den Versuchen des Bundesumweltministeriums, im Jahr 2006 ein Standortauswahlverfahren zu initiieren. ”Es gab in der Großen Koalition den Versuch, einen Konsens über die Endlagerproblematik zu erzielen“, sagte er. ”Dieser sei aber gescheitert. ”In solch einem Verfahren war Gorleben gesetzt. Der Standort sollte auf Literaturbasis mit anderen möglichen Standorten verglichen werden. Mir sind keine Aussagen bekannt, die Gorleben grundsätzlich in Frage stellen.“ Ein Zeitplan sei damals erarbeitet worden. ”Bis 2028 hätten wir eine Entscheidung für einen Standort gehabt“, sagte Kleemann“ – ”wenn wir 2006 begonnen hätten“. Der Geologe sagte, er sei bei der politischen Entscheidung gegen solch ein Verfahren nicht beteiligt gewesen. ”Ich glaube aber, vor allem die südlichen Bundesländer haben sich quer gestellt.“
Kleemann warb für eine Neuauflage solch eines Auswahlverfahrens. ”Das Instrumentarium dafür liegt vor. Der Bundesumweltminister könnte loslegen.“
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