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Berlin: (hib/BOB/KT) Opfern der SED-Diktatur, die wegen Inhaftierung in der DDR einen Anspruch auf die sogenannte Opferrente haben, soll in Zukunft das Kindergeld bei der Berechnung ihres Einkommens für die Ermittlung der Bedürfigkeit nicht mehr angerechnet werden. Dies beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig. Der Gesetzentwurf, mit dem die Verbesserung der Lage von Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erreicht werden soll, geht ursprünglich auf eine Vorlage des Bundesrates (17/1215) zurück. Nach dem Willen des Ausschusses solle ferner die Antragsfrist auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft in der DDR um acht Jahre verlängert werden. Bisher war Ende 2011 Schluss; jetzt ist es Ende 2019. Die Zuwendung beträgt 250 Euro monatlich.
Die CDU/CSU betonte, verglichen mit der rot-grünen Ära, die zwischen 1998 und 2005 auf diesem Felde nichts gemacht hätte, könne dieser Entwurf sich wirklich sehen lassen. Man müsse berücksichtigen, dass während der SED-Diktatur geschehenes Unrecht teilweise nicht wieder gut zu machen sei. Die FDP wies darauf hin, man müsse sich mit den Ländern einigen. Insofern dürfe man den ”Blick für die Realitäten“ nicht verlieren.
Die SPD wies darauf hin, dass Schüler, die anlässlich der Weltjugendfestspiele inhaftiert worden waren, noch immer nicht bedacht seien. Insofern sei nicht auszuschließen, dass man sich in ein paar Jahren erneut mit diesem Gesetz beschäftigen müsse. Linksfraktion und Grüne beklagten ebenfalls die ”Hektik“, in der das Vorhaben abgeschlossen werden sollte. Dennoch fand die Initiative auch die Zustimmung der Opposition.
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