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Berlin: (hib/MPI/KT) Die Koalition will gesetzlich Versicherte anregen, ihren Arzt häufiger gegen Rechnung zu bezahlen und sich das Geld von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Diese freiwillige Option solle erleichtert werden, erläuterte die CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch im Gesundheitsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesundheitsreformgesetzentwurf (17/3040). Dazu solle die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung auf ein Kalendervierteljahr verkürzt werden. Zudem plant die Koalition, die Abschläge für die Verwaltungskosten auf bis zu fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Auf kritische Nachfragen der Oppositionsfraktionen hin fügte die Union hinzu, Ziel sei es, mehr Versicherten die Möglichkeit zu geben, darauf zu achten, ob das Handeln des Arztes wirtschaftlich ist.
Koalition und Bundesregierung verteidigten grundsätzlich den Gesetzentwurf zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG). Dieser löse mit der Anhebung des Beitragssatzes und Einsparungen im Gesundheitssystem das Problem des im kommenden Jahr zu erwartenden Defizits in der GKV von knapp zehn Milliarden Euro. Ferner würden mit der Reform der Zusatzbeiträge künftige Kostensteigerungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung aufgefangen. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisierten den geplanten Sozialausgleich für Bürger, die mit der Zahlung des Zusatzbeitrages überfordert sind. Sie stellten unter anderem in Frage, ob der Ausgleich tatsächlich aus Steuermitteln gewährleistet werden könne. Die SPD-Fraktion kündigte erneut an, im Falle eines Regierungswechsels die jetzt geplanten Reformschritte zurückzunehmen.
Die Fraktion Die Linke stellte in der Ausschusssitzung ihr Gegenkonzept zur Gesundheitsreform vor. In ihrem Antrag (17/1238) gehe es im Kern darum, zur paritätischen Finanzierung in der GKV zurückzukehren und weitere Einkommen wie hohe Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Ziel sei die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. In einem ersten Schritt soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze erhöht werden, betonte die Linksfraktion.
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