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Berlin: (hib/TYH/KT) Der Antrag der SPD-Fraktion (17/908) zur Ausweitung der adulten Stammzellforschung wurde am Mittwochvormittag bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Der Antrag sei nicht neu, betonten CDU/CSU- und FDP-Fraktion. Die Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem SPD-Antrag zu.
Die Antragsteller sahen einen ”deutlichen Handlungsbedarf“. Beispielsweise sei ein Fortpflanzungsmedizingesetz dringend notwendig. Auch müsse die Regierung die Einrichtung eines Zentrums für klinische Studien prüfen, das das Fachwissen zur regenerativen Medizin bündelt. Besonders im Fokus stand die Verwendung von Nabelschnurblut, etwa zur Therapie von Krankheiten. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit ein öffentlich finanziertes System zur Gewinnung von Nabelschnurblut aufgebaut werden könne. Die Bundesregierung müsse außerdem eine deutsche Nabelschnurbank einrichten.
Der Antrag gebe an dieser Stelle kein vollständiges Bild wieder, sagte die CDU/CSU-Fraktion. In einigen Teilen sei er bereits erfüllt worden, in anderen Teilen sei er ”entbehrlich“. Die regenerative Medizin spiele in der Forschung bereits eine große Rolle, die Stammzellforschung sei ”schon ausreichend finanziert“. Trotz der Ablehnung des Antrags stehe man der Thematik positiv gegenüber, betonte die FDP-Fraktion. Nur gebe es zum Beispiel in der Frage einer zentralen Forschungsstelle ”unterschiedliche Auffassungen“: Einerseits sei die Einrichtung bei der Verschiedenartigkeit der Themen schwierig, andererseits könnte man kleinere Studien zentral an dem Ort bündeln, wo die Kapazitäten seien.
”Dass der Antrag nicht neu ist, kann kein Argument sein“, sagte die Linksfraktion. Schließlich habe es neue Entwicklungen in der Stammzellforschung gegeben, die berücksichtigt werden müssten. Kritik äußerten Linksfraktion und Grüne an den zahlreichen Prüfaufträgen innerhalb des Antrags. So sei das Nabelschnurblut ”zu wertvoll, um es zu einer reinen Privatsache zu machen“. Eine öffentliche Finanzierung sei notwendig, sagte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung des Datenschutzes bereits im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes festgestellt worden sei – eine neuerliche Prüfung durch die Bundesregierung im Bereich der Nutzung von Zellen aus der Nabelschnur sei daher nicht notwendig.
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