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Berlin: (hib/STO/KT) Dem Bundesinnenministerium liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass sich Bundespolizisten bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen von Donnerstag vergangener Woche zwischen Polizei und Gegnern des umstrittenen Bahnprojekts ”Stuttgart 21“ strafbar gemacht haben. Dies berichtete ein Vertreter des Ministeriums am Mittwochvormittag im Innenausschuss. Danach war die Bundespolizei während der Auseinandersetzungen mit zwei Hundertschaften zur Unterstützung der Landespolizei im Einsatz. Die Unterstützung wurde den Angaben zufolge am späten Mittwochnachmittag zunächst telefonisch angefordert und auch zugesagt.
Während des Einsatzes, bei dem der Auftrag zur Räumung des Schlossgartens gegeben wurde, hätten sich Demonstranten durchgängig Polizeianweisungen widersetzt und auch körperlich Widerstand geleistet, berichtete der Ministeriumsvertreter. Auch sei es zum Einsatz von Pfefferspray und zu Flaschenwürfen gekommen. Bundespolizisten hätten neben einfacher körperliche Gewalt Reizgas und zum Teil Schlagstöcke eingesetzt. Wasserwerfer der Bundespolizei seien nicht zum Einsatz gekommen. Drei Bundespolizisten seien durch Fremdeinwirkung leicht verletzt worden.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, die Bilder aus Stuttgart von den Wasserwerfer-Einsätzen gegen Demonstranten machten betroffen. Zu einem seriösen Umgang mit den Geschehnissen gehöre aber unter anderem, sich auch die von der Polizei gesicherten Beweise anzuschauen. Sie mahnte zugleich, Protest, der zur Demokratie gehöre, müsse in geordneten Bahnen ablaufen können.
Die SPD-Fraktion wandte sich gegen die Vorstellung, dass die Auseinandersetzung um ”Stuttgart 21“ lediglich ein landespolitischer Vorgang sei. Spätestens seit vergangenem Donnerstag beschäftige dies die ganze Republik. Sie zeigte sich ”jenseits von rechtlichen Kategorien“ überzeugt, dass der Polizeieinsatz vom Donnerstag politisch ”tief missglückt“ gewesen sei, und mahnte, schnellstens den politischen Dialog aufzunehmen.
Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die politische Aufarbeitung des Einsatzes im Landtag von Baden-Württemberg vollzogen werde. Dabei vertraue sie darauf, dass die Landtagsabgeordneten die richtigen Fragen stellen werden. Wenn es zu ”problematischen“ Einzelaktionen gekommen sein sollte, werde dies die Justiz klären. Es werde eine politische und rechtliche Aufarbeitung geben.
Die Fraktion Die Linke argumentierte, Videoaufnahmen zeigten, mit welcher Unverhältnismäßigkeit der Polizeieinsatz stattgefunden habe. Sie erkundigte sich danach, ob die Bundesregierung den Einsatz verhältnismäßig findet, und fragte nach der politischen Bewertung der Vorgänge durch die Regierung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekräftigte die Kritik an dem Einsatz und zeigte kein Verständnis dafür, dass die Polizei ”diese Form des Aufmarsches“ gewählt habe. Sie warf die Frage auf, ob es angemessen sei, den Wasserwerfer-Strahl auf das Gesicht von Demonstranten zu richten, und plädierte dafür, zu den Vorgängen einen Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag einzusetzen.
Am Mittwochnachmittag wollte der Bundestag in einer Aktuellen Stunde im Plenum über die Auseinandersetzungen vom vergangenen Donnerstag debattieren.
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