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Berlin: (hib/CPW/KTK) Die Bundesregierung soll den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche für allgemein verbindlich erklären. Dies fordert die Fraktion der SPD in ihrem Antrag (17/3173), der am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen seien in der großen Koalition unter dem SPD-geführten Arbeitsministerium geschaffen worden.
Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hätten einen Tarifvertrag verabschiedet, der für Unternehmen gelten solle, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte durchführen.
Zur Begründung heißt es, eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsende-gesetz würde ”Hungerlöhne“ beseitigen und eine ”Mindestlohnbasis“ schaffen.
Eine Politik, die Bildung und lebenslanges Lernen fördern wolle, müsse ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicherstellen.
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