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Berlin: (hib/STO/KTK) Um die Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) aus Zuwendungen des Bundesinnenministeriums ”vor dem Hintergrund eines verschleierten Dopingfalles“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (17/3004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2873). Wie die Fraktion darin erläutert, hat das Kammergericht Berlin in letzter Instanz dem Abgeordneten Winfried Hermann Recht gegeben, der den Sportdirektor des BDR, Burckhard Bremer, als belasteten Funktionär ”aus den heißen Zeiten des Dopings“ bezeichnet hatte.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die Richtlinien des Bundesinnenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bundessportfachverbände in der Fassung vom 7. November 2008. Voraussetzung für eine Förderung ist danach neben sportfachlichen Aspekten, ”dass die Bundessportfachverbände uneingeschränkt aktiv bei der Dopingbekämpfung mitwirken“. Bei Zuwiderhandlungen würden ”zuwendungsrechtliche Sanktionen geprüft“.
Laut Vorlage lässt der BDR derzeit ”alle im Zusammenhang mit der Person Burckhard Bremer in Rede stehenden Sachverhalte durch einen unabhängigen Juristen bewerten“. Das Ergebnis werde für spätestens Ende Oktober 2010 erwartet. Das Ministerium werde ”unmittelbar anschließend prüfen, inwieweit zuwendungsrechtliche Konsequenzen gegen den BDR angezeigt sind“.
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