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Berlin: (hib/CPW/MIK) Die Rechte der Arbeitssuchenden sollen gestärkt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3207), der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird.
Die Eigeninitiative der Arbeitssuchenden soll gefördert und ihre Selbstbestimmung gewährleistet werden. So sollen Arbeitssuchende zukünftig das Recht haben, zwischen angemessenen Maßnahmen der Jobcenter zu wählen. Ihre Wünsche müssten bei der Gestaltung des Integrationsprozesses berücksichtigt werden, so die Forderung der Parlamentarier. Um die Stellung der Arbeitssuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken, müsste eine Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitssuchenden auf Augenhöhe gewährleistet werden. Bei allen Trägern des Sozialgesetzbuch II sollten unabhängige Ombudsstellen eingerichtet und finanziert werden, die in Konfliktfällen zwischen Arbeitssuchenden und Trägern vermitteln könnten. Auch müssten Arbeitssuchende das Recht haben, den persönlichen Ansprechpartner im schwerwiegenden Konfliktfall zu wechseln.
Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen, bis die Rechte der Arbeitssuchenden gestärkt würden. Darüber hinaus müssten die jetzt geltenden Sanktionsregeln geändert und nicht weiter verschärft. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sei, dürfe zukünftig nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden. Die Fraktionsmitglieder sprechen sich für eine Abschaffung der ihrer Meinung nach verfassungsrechtlich bedenklichen Sanktionen-Sonderregelungen für junge Menschen bis 25 Jahren aus. Auch müsste der Widerspruch Hilfebedürftiger gegen die Verhängung einer Sanktion aufschiebende Wirkung haben und der Ombudsstelle vorgelegt werden.
Außerdem sollen von der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement durch das Jobcenter mit dem dafür erforderlichen Personalbedarf geschaffen werden. In der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssten fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. So müsste zum Beispiel die fortlaufende Begleitung des Eingliederungsprozesses für alle Arbeitssuchenden gewährleistet sein.
In der Begründung heißt es, dass die im Juni und Juli 2010 durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundlage sei, dass arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen weiterhin eng verknüpft und abgestimmt werden könnten. Aber diese Maßnahme reiche für eine erfolgreiche und dauerhafte Integration Arbeitssuchender nicht aus.
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