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Berlin: (hib/CPW/MPI) Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig für die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3013) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2872) schreibt, muss die Rentenversicherung etwa erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen geltend machen, wenn das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit absprechen würde.
Es sei die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung, die ordnungsgemäße Zahlung der Gesamtsozialversicherung durch den Arbeitgeber zu überwachen. Unterschreitet der tatsächlich gezahlte Lohn den branchenbezogenen Mindestlohn, könne der Rentenversicherungsträger die Beitragsdifferenz nachfordern, heißt es in der Antwort weiter. Aufgrund von Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung seien in den Jahren von 2005 bis 2009 Beitragszahlungen von insgesamt rund 3.28 Milliarden Euro nachgefordert worden.
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