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Berlin: (hib/BOB) Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsames Kindes verheiratet sind, sollten nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen beim Jugendamt einen Antrag auf ein gemeinsames elterliches Sorgerecht stellen können. Das ist Ziel eines Antrag der Fraktion (17/3219). Voraussetzung sei, dass sie die Vaterschaft anerkannt hätten oder deren Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden sei. Das Jugendamt habe dann die Aufgabe, die Mutter des gemeinsamen Kindes über den Antrag des Vaters zu informieren. Der Mutter sei eine Frist von acht Wochen zu setzen, in der sie dem Antrag widersprechen kann. Widerspreche sie nicht und lägen dem Jugendamt keine Erkenntnisse über eine Kindeswohlgefährdung durch den Vater vor, gelte das gemeinsame Sorgerecht. Widerspreche die Mutter, so solle das Familiengericht dem Antrag des Vaters stattgeben, sofern die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Die Grünen fordern des Weiteren einen Rechtsansprach auf ganztätige Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr an zu schaffen. Ferner habe die Regierung das Unterhaltsvorschussgesetz umfassend zu reformieren. So könnten säumige Unterhaltszahlungen von zahlungsfähigen Vätern erfolgreicher eingefordert werden.
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