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Berlin: (hib/BOB) Mieter und Käufer sollen im Hinblick auf die entstehende Maklerprovision mit dem Vermieter oder Verkäufer gleich gestellt werden. Die Bundesregierung solle dazu einen Regelungsvorschlag formulieren, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/3212). Sie führt aus, bei der erfolgreichen Vermittlung einer Mietwohnung dürfe der Makler zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Die Höhe der Provision bei Kaufimmobilien sei gesetzlich nicht geregelt. Sie liege regional unterschiedlich zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Insbesondere Mietinteressenten hätten häufig Probleme damit, die mit der Wohnungsvermittlung verbundenen hohen Kosten aufzubringen. Angesichts dessen und aufgrund der Tatsache, dass Makler mehrheitlich vom Vermieter oder Verkäufer beauftragt würde und er auch dessen Geschäfte tätige, seien Vermieter und Mieter gesetzlich zu gleichen Teilen an den Kosten des Maklers zu beteiligen. Entsprechendes gelte für Verkäufer und Käufer von Wohneigentum.
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