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Berlin: (hib/CPW/MPI) Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) stellt sowohl für Krankenhäuser als auch für Ärztinnen und Ärzte und sonstige Träger eine attraktive Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung dar. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3131) auf eine Kleine Anfrage (17/2932) der Fraktion der SPD in Bezug auf die Ergebnisse einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten MVZ-Statistik für die Jahre 2004 bis 2010.
Im Jahr 2004 gesetzlich eingeführt, arbeiten in einer solchen fächerübergreifenden und ärztlich geleiteten Einrichtung zur ambulanten Krankenversorgung zahlreiche zugelassene Fachärzte verschiedener Richtungen zumeist im Angestelltenverhältnis.
Die Motive für die Gründung eines MVZ seien vielfältig, schreibt die Bundesregierung weiter. Laut KBV-Statistik initiieren unter anderem die Möglichkeit der Berufsausübung im Angestelltenverhältnis bei flexiblen Arbeitszeiten oder die größere Marktmacht im Wettbewerb und eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen die Gründung eines MVZ. Des Weiteren würden MVZ insbesondere jüngeren Ärztinnen und Ärzten, die familiär eingebunden seien oder das wirtschaftliche Risiko einer Praxisübernahme scheuten, eine reizvolle Berufsperspektive geben. Aus Krankenhaussicht ermutigten die verbesserte Wettbewerbssituation, zusätzliche Einnahmen sowie der Um- und Ausbau des bisherigen Leistungsspektrums.
Ende 2006 waren lau Regierung insgesamt 1.642 Ärzte in MVZ unter ärztlicher Trägerschaft beschäftigt, davon 784 im Angestelltenverhältnis und 858 als Vertragsärzte. Im vierten Quartal des Jahres 2009 habe sich die Gesamtzahl mehr als verdoppelt. Die Statistik zählt 3.434 Ärzte, die in einem medizinischen Versorgungszentrum in Vertragsarztträgerschaft arbeiten. Davon seien 2.126 Personen als angestellte Ärzte und 1.303 als Vertragsärzte tätig. Im Vergleich belief sich die Zahlen der Ende 2006 in MVZ mit Krankenhausträgerschaft arbeitenden Ärzte auf 38 Vertragsärzte und 716 angestellte Ärzte. Im Jahr 2009 sei die Anzahl angestellter Ärzte auf 2.830 angestiegen, während die Zahl der Vertragsärzte mit 41 fast stagnierte. Laut statistischer Erhebung zur Fachgruppenverteilung seien Hausärzte und Internisten am häufigsten in MVZ vertreten. Den größten Zuwachs an MVZ verzeichnet die Statistik in Bayern. Aus den 17 registrierten Zentren im Jahr 2004 wurden 288 Einrichtungen Ende 2009. Somit befinde sich jede fünfte der bundesweit 1.454 Kliniken im Freistaat. In den neuen Bundesländern würden 52,5 Prozent aller in der Stichprobe verzeichneten MZV von Krankenhäusern betrieben, während es in den alten Bundesländern 31,2 Prozent seien.
Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung könnten durch die MVZ besser bewältigt werden. Auch deshalb hält die Bundesregierung an MVZ als mögliche Organisationsform für die vertragsärztliche Leistungserbringung fest. Unabhängig von ihrer Trägerschaft hätten sich MVZ als sinnvolle Ergänzung zu den Leistungsangeboten der in Einzel- und Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte etabliert, heißt es in der Antwort weiter. Angesichts der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren sei die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von zunehmender Bedeutung. Die Bundesregierung plane weitere Maßnahmen, die unter anderem die Attraktivität des Arztberufes und damit die flächendeckende medizinische Versorgung auch zukünftig sicherstellten. Eine gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren solle gewährleisten, dass die ärztliche Tätigkeit im MVZ auch weiterhin allein medizinischen Aspekten folge.
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