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Berlin: (hib/BOB/) Die Verwaltungslasten der in EU ansässigen Unternehmen sollen reduziert werden. Zur Änderung der zu diesem Zweck erlassenen Richtlinien hat die Bundesregierung ein sogenanntes Umwandlungsgesetz (17/3122) vorgelegt. Wie es weiter heißt, bezögen die geänderten Richtlinien auf Umwandlung unter Beteiligung von Aktiengesellschaft sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
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