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Berlin: (hib/CPW/AW) Bei Inspektionsbesuchen durch Mitarbeiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter in Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei konnten keine Hinweise auf Folter oder entwürdigendes Verhalten gegenüber in Gewahrsam genommenen Personen gefunden werden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009/2010 der Wiesbadener Behörde hervor, über den die Bundesregierung in einer Unterrichtung (17/3134) informiert.
Gemäß des Zusatzprotokolls zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafen verstehe sich die seit 2009 agierende Bundesstelle als Präventionseinrichtung und nicht als Beschwerde- oder Petitionsinstanz. Als weisungsunabhängige Einrichtung geschaffen, werde sie aus Mitteln des Justizministeriums finanziert. Laut Jahresbericht seien die den Vor-Ort-Besuchen nachfolgenden Empfehlungen und Vorschläge bei den betroffenen Behörden aufmerksam erörtert und umgesetzt worden. Vereinbarte Verbesserungen würden ”mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auch bundesweit eingeführt. Da es der Bundesstelle aber nicht nur um die Behebung materieller oder baulicher Defizite, sondern vor allem um das soziale ”Klima“ ginge, achte sie besonders auf die Fortbildung der Mitarbeiter. Diese sollten lernen, mit den ihnen zeitweise anvertrauten Menschen ”souverän, stressfrei und mit Empathie“ zu arbeiten.
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