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Berlin: (hib/EIS/AW) Durch den vermehrten Einsatz von transgenen Tieren ist die Zahl der Versuche an Wirbeltieren nach Paragraf 7 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes leicht angestiegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3132) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2936) zur Entwicklung, Validierung und Anwendung von Alternativen zu Tierversuchen mit. Nach Angaben der Regierung wurden für die Erforschung von Alternativen Fördermittel in einer Höhe von 41,5 Millionen Euro seit dem Jahr 2000 bereitgestellt und 152 Forschungsvorhaben gebilligt.
Die Bundesregierung wird laut eigener Aussage die Einführung von Tests im Rahmen der Ein-Generationen-Studien unterstützen, sobald diese in der EU anerkannt sind. Danach können sich Studien statt auf mehrere Generationen von Versuchstieren auf eine beschränken. Die Regierung beteilige sich mit Experten an allen OECD-Arbeitsgruppen zur Entwicklung, Validierung und gegenseitigen Anerkennung von Prüfmethoden, die zu einer Verringerung von Tierversuchen führen oder zur Einführung von Alternativmethoden beitragen. Für vorerst unverzichtbar hält die Regierung Tierversuche bei Forschungen, bei denen das Zusammenwirken eines ganzen Organismus von Bedeutung ist. Hierzu zähle unter anderem die Erforschung von Krankheiten wie Demenz.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Anstrengungen Deutschlands zur Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen europaweit unübertroffen. Obwohl keine Informationen zum weltweiten Vergleich vorliegen, sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik auch hier einen Spitzenplatz einnimmt.
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