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Berlin: (hib/JMM/AW) Aus Rücksicht auf den Grundrechtsschutz der beiden ehemaligen Guantánamo-Insassen, die Deutschland aufgenommen hat, und auf deren ausdrücklichen Wunsch, erteilt die Bundesregierung keine öffentlichen Auskünfte zu deren persönlichen Belangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2975) mit. Vor der Aufnahmeentscheidung habe das Bundesinnenministerium die Personen intensiv überprüft. Eine Delegation aus Mitarbeitern des Ministerium, des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sei nach Guantánamo gereist und habe intensive Gespräche mit den beiden Häftlingen geführt, heißt es weiter. Der Informationsaustausch zwischen den deutschen und den US-amerikanischen Stellen habe sich vertrauensvoll gestaltet.
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