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Berlin: (hib/JOH/AW) Nach den Konsequenzen der im Juli verabschiedeten UN-Resolution zum Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) für die Arbeit der Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/3154) will sie unter anderem wissen, ob es nach Ansicht der Regierung in Zukunft eine Klagemöglichkeit bei Verletzung des MRWS für Individuen geben soll und ob das MRWS ihrer Ansicht nach als Gewohnheitsrecht existiert. Ferner fragen die Abgeordneten nach Gründen, warum einige Staaten der Resolution nicht zugestimmt haben.
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