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Berlin: (hib/DIX/AW) Welche nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben nach Auffassung der Bundesregierung US-Anbieter sozialer Netzwerke zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland zu beachten hätten, ist unter anderem Gegenstand einer Kleinen Anfrage (17/3250) der Fraktion der SPD. Die Fragen der Abgeordneten zielen auf die Einhaltung der ”Safe Harbor“-Grundsätze bei der transatlantischen Datenübermittlung ab. Dies sind Leitlinien, welche ein ausreichendes Datenschutzniveau gewährleisten sollen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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