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Berlin: (hib/DIX/AW) In einer Kleinen Anfrage (17/3164) erkundigt sich die Fraktion Die Linke unter anderem nach empirischen Ergebnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) aus den Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen der Aktion ”Löschen statt Sperren“ seit Januar 2010. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP sei eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Internetsperren zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen nicht anzuwenden seien. Stattdessen sei für die Dauer eines Jahres der Grundsatz ”Löschen statt Sperren“ zu praktizieren.
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