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Berlin: (hib/CPW/ELA) Die Verletztenrenten von Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) sollen nicht beim Bezug der Altersrente angerechnet werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/3217). Eine entsprechende Anrechnung entspräche einer Ungleichbehandlung von NVA-Betroffenen, da ”vergleichbar Dienstbeschädigte“, die im Dienst der Bundeswehr eine Schädigung erlitten hätten, ihre Dienstbeschädigtenrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz als privilegiertes Einkommen geltend machen könnten.
Zur gesicherten Gleichbehandlung der Betroffenen von Ost und West fordern die Abgeordneten bis zum 31. März 2011 einen Gesetzentwurf, der gewährleiste, dass auch NVA-Angehörige nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch ihre Verletztenrente anrechnungsfrei beziehen könnten. In der Begründung heißt es, dass die Unfallteilrenten der NVA-Geschädigten mit der deutschen Einheit in die Gesetzliche Unfallversicherung überführt wurden. Dienstbeschädigungen von NVA-Angehörigen sollten wie bei verletzten Bundeswehranbetroffenen als ”gesundheitliches Sonderopfer“ respektiert und entsprechend gesetzlich ausgeglichen werden.
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