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Berlin: (hib/EIS/TYH) Die Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gemäß der Fischereikontrollverordnung der Europäischen Gemeinschaft ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3261). Sie möchte unter anderem wissen, ob es gewährleistet ist, dass die Marktteilnehmer bei Inkrafttreten der Regelung am 1. Januar 2011 über Systeme und Verfahren verfügen, die die Identifizierung all jener ermöglichen, die an der Lieferung von Fischerei- und Aquakulturprodukten beteiligt waren. Zudem fragen die Abgeordneten, welche Projekte im Bereich der chargengenauen Herkunftssicherung seit Verabschiedung der Verordnung im Jahr 2009 gefördert wurden.
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