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Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung geht von circa 100 deutschen oder deutschstämmigen Verschwundenen während der Zeit der Militärdiktatur in Argentinien aus. Dies berichtetet sie in ihrer Antwort (17/3184) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2855). Diese Zahl stütze sich auf ”allgemein zugänglichen Informationsquellen und unter Hinzuziehung der im Auswärtigen Amt bekannten Informationen“. Die Regierung hat der Antwort zufolge keine Kenntnis über deutsche Täter. Sie habe Rechtshilfeersuchen an die argentinischen Behörden gerichtet und selbst immer wieder Rechts- und Amtshilfeersuchen geleistet.
Wie die Regierung weiter ausführt, habe unmittelbar nach dem Ende der Militärdiktatur 1983 in Argentinien eine juristische Aufarbeitung des Unrechts begonnen. Sie sei nach wenigen Jahren wieder eingestellt worden. Bereits erfolgte Verurteilungen seien durch Begnadigungen ausgesetzt worden. Erst Anfang dieses Jahrhunderts, fast 20 Jahre nach Ende der Diktatur, sei in Argentinien die juristische Aufarbeitung wieder aufgenommen worden. Zuvor hatten in Europa, vor allem in Spanien, aber auch in Deutschland, Verfahren zur juristischen Ahndung von Straftaten in dem südamerikanischen Land während der Militärdiktatur begonnen. Anknüpfungspunkt sei dabei das Strafgesetzbuch gewesen, der deutschen Stellen eine Strafverfolgung von Taten im Ausland auch dann ermöglicht, wenn Täter oder Opfer Deutsche sind. Auslöser seien Strafanzeigen aus der Zivilgesellschaft, vor allem der ”Koalition gegen die Straflosigkeit“ gewesen.
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