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Berlin: (hib/HLE/BOB) Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen im Steuerrecht mit Ehen gleichstellt werden. Dieses Ziel hat ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3218). In der Begründung des Entwurfs heißt es, für eingetragene Lebenspartnerschaften bestehe auch nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine ”massive Diskriminierung“. Ein vom Bundestag bereits beschlossenes Ergänzungsgesetz, das eine Anerkennung im Steuerrecht vorgesehen hätte, habe im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner würden bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige behandelt und einer ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet. ”Darüber hinaus gibt es erhebliche Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern, die zu einer spürbaren Schlechterstellung bei ihrer wirtschaftlichen Situation führen, unter der auch die Kinder mitleiden müssen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, mit dem unter anderem auch Änderungen auf dem Gebiet der kapitalgedeckten Altersvorsorge und der vermögenswirksamen Leistungen vorgenommen werden sollen.
Die Benachteiligung der Lebenspartnerschaften könne nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe gerechtfertigt werden, heißt es unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach stelle die Rechtfertigung der Privilegierung der Ehe auf die auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner ab. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass Ehen sich in diesem Punkt von eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht unterscheiden würden. ”Beide sind auf Dauer angelegt und begründen eine gegenseitige Einstandspflicht“, zitiert die Fraktion aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Gesetzentwurf solle die bestehende ungerechte und grundrechtswidrige Behandlung von Lebenspartnerschaften beseitigt werden.
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