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Berlin: (hib/AW/KTK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/3125) zur Ratifizierung des Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich vom 9. März 2009 über die Zusammenarbeit bei der Sicherung des Luftraums vorlegt. Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Militärflugzeuge beider Staaten den Luftraum des Vertragspartners zu Aufklärungszwecken – etwa im Falle einer Flugzeugentführung oder einer anderen Gefährdung des Luftraums – überfliegen dürfen.
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