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Berlin: (hib/HLE/ELA) Die Bundesländer wollen, dass der Bund ihnen zur Erhöhung der Bildungsausgaben weitere Mittel zur Verfügung stellt. Es werde erwartet, ”dass der Bund die Länder neben den von ihm geplanten zusätzlichen Bildungsausgaben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Bundeshaushaltsplan 2011 (17/2500), die die Bundesregierung zusammen mit ihrer Gegenäußerung als Unterrichtung (17/2502) vorgelegt hat. Die Finanzierung von höheren Bildungsausgaben zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels könne durch die Länder bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht sichergestellt werden. Außerdem verlangen die Länder, dass nach den Konsolidierungsmaßnahmen auf Bundesebene nun auch für sie und die Kommunen geeignete Entlastungsmaßnahmen in Gang gebracht werden.
Die Bundesregierung weist die Forderungen der Länder zurück. Auf dem Bildungsgipfel 2008 hätten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern verpflichtet, bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung aufzuwenden. 2009 sei vereinbart worden, dass für die Erreichung dieses Ziels ein zusätzlicher Betrag von mindestens 13 Milliarden Euro erforderlich sei. Der Bund habe sich bereit erklärt, sich an den zusätzlichen Ausgaben mit einer Quote von 40 Prozent dauerhaft zu beteiligen. Entsprechend habe die Bundesregierung ihre Ausgaben für Bildung und Forschung in dieser Legislaturperiode um insgesamt 12 Milliarden Euro erhöht. Die Bundeskanzlerin habe klargestellt, dass eine Übertragung von Umsatzsteuerpunkten an die Länder in dieser Legislaturperiode nicht möglich sei.
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