Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010
Berlin: (hib/JOH/ELA) Die Bundesregierung betrachtet das Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) als ein ”progressives Recht“, dessen praktische Umsetzung ”nur sukzessive und entsprechend der jeweiligen finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeiten der einzelnen Staaten“ erfolgen könne. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (17/3325) auf eine Kleine Anfrage (17/3154) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli verabschiedeten Resolution, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkennt.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 30. Juli ebenfalls eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet habe. Diese gehe insoweit über die New Yorker-Resolution hinaus, als dass sie eine rechtliche Herleitung des MRWS benenne. Sie sei darüber hinaus im Konsens verabschiedet worden. Angesichts dieser Tatsache werde der Druck auf ”in Skepsis verharrende Länder“, ihre Haltung zum MRWS zu überdenken, weiter zunehmen, vermutet die Bundesregierung.
Sie betont, dass beide Resolutionen keine rechtliche Bindung entwickeln würden, gleichwohl aber politische Verpflichtungen schafften. Für die Bundesregierung verschiebe sich die Schwerpunktsetzung durch das Erreichte weg von der klassischen völkerrechtlichen Anerkennungsarbeit hin zur Implementierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter