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Berlin: (hib/AH/ELA) Das Wegfallen von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen bedeutet nicht, dass Einwendungen der Betroffenen nicht in der Entscheidung berücksichtigt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3331) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3098). Die gesetzlichen Regelungen zum Entfallen von Erörterungsterminen seien als Ermessensentscheidungen vorgesehen, heißt es weiter. Seit Inkrafttreten des Infrastrukturplanungsbeschleunigungs-gesetzes sei bei der Planung von Bundesstraßen von 703 Planfeststellungsverfahren bei 128 auf den Erörterungstermin verzichtet worden, im Falle von Bundeswasserstraßen waren es laut Regierung 10 von insgesamt 51 und bei Eisenbahnen 167 von 384 Planfeststellungsverfahren.
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