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Berlin: (hib/HLE/AH) Die bisher mögliche fiktive Quellensteueranrechnung bei Einkünften aus Irland soll nicht mehr möglich sein. Dieses Instrument der deutschen Hilfe zur wirtschaftlichen Entwicklung sei nicht mehr erforderlich, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten im Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland (17/3358).
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