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Berlin: (hib/ELA/KT) Die Rentenanwartschaften für Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden nicht erhöht. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch vier entsprechende Anträge von SPD (17/1747), Linksfraktion (17/1735, 17/256) und Bündnis 90/Die Grünen (17/2436) abgelehnt. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten gegen alle Anträge, die SPD-Fraktion lehnte die drei Initiativen der anderen Oppositionsparteien ab. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/1116), der Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten vorsieht. Dafür stimmte nur die antragstellende Fraktion, die Koalitionsfraktionen sowie die SPD stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Die Anträge zur Erhöhung der Rentenanwartschaften für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) sind unterschiedlich. Die Grünen wollen das fiktive Einkommen, welches die Grundlage der von der Bundesagentur für Arbeit abgeführten Rentenversicherungs-beiträge für ALG-II-Bezieher bildet, von 205 Euro auf 400 Euro erhöhen. Die SPD fordert für ALG-II-Bezieher mit weniger als 30 Entgeltpunkten, ein fiktives Einkommen in Höhe des durchschnittlichen Werts der Beitragszeiten des ALG-II-Beziehers zugrunde zu legen, jedoch maximal 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr. Die Linke fordert generell 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr des ALG-II-Bezugs zu berücksichtigen. Darüber hinaus fordert die SPD eine bis 2011 befristete und die Linke eine unbefristete Aufwertung der Rentenanwartschaften von Geringverdienern mit mehr als 35 Beitragsjahren.
Union und FPD betonten, dass auch ihnen das Thema Altersarmut äußerst wichtig sei. Daher werde die Bundesregierung im Frühjahr des kommenden Jahres eine Kommission einsetzen, die noch in dieser Legislaturperiode Ergebnisse vorlegen soll. Auch die Vorschläge, die in den Oppositionsanträgen gemacht worden seien, würden von der Kommission angeschaut, betonte die Unionsfraktion. Lösungen des Problems der Altersarmut seien schwierig, da es oft an ”präzisen Aussagen“ und Zahlen fehle. Dies habe auch die Anhörung des Ausschusses zu dem Thema am 27. September gezeigt. Eine rentenrechtliche Regelung, die am morgigen Donnerstag mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 verabschiedet werden soll, werde für ALG-II-Bezieher von großem Vorteil sein, sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion. Danach sollen Zeiten des ALG-II-Bezugs künftig als so genannte Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. ”Damit werden Lücken in den Erwerbsbiografien vermieden“, hieß es bei der Union, und etwaige Ansprüche bei der Erwerbsminderungsrente würden erhalten. Für viele bewirke die Neuregelung sogar höhere Leistungen in dem Bereich, wie auch die Sachverständigen bestätigt hätten. Die Grünen-Fraktion begrüßte diese rentenrechtliche Regelung im Haushaltsbegleitgesetz, kritisierte jedoch, dass dadurch keine neuen Ansprüche erworben werden könnten.
Der Antrag der Linksfraktion zu den Rentenanwartschaften der ALG-II-Bezieher wurde von den anderen Fraktionen als zu teuer beziehungsweise nicht gegenfinanziert kritisiert, da er rund 10 Milliarden Euro kosten würden. Die Linksfraktion ihrerseits betonte, dass der von ihr geforderte Mindestlohn von 10 Euro ”aus rentenpolitischer Sicht sinnvoll“ sei, da erst bei einem Stundenlohn von 9,47 Euro nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung erreicht werden könne. Die SPD-Fraktion kritisierte die Pläne der Bundesregierung, die die Beiträge für ALG-II-Bezieher an die Rentenversicherung streichen will. Die dann fehlenden 1,8 Milliarden Euro ”zahlen die Beitragszahler“ kritisierten die Sozialdemokraten.
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