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Berlin: (hib/ELA/KT) Der Hartz-IV-Regelsatz soll vom 1. Januar 2011 an um fünf Euro steigen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf (17/3404) der Fraktionen von CDU/CSU und FDP hervor, der am Freitag dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Das Arbeitslosengeld II für Erwachsene soll von jetzt 359 auf dann 364 Euro monatlich steigen. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sollen vom 1. Januar 2011 an zusätzlich gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden. Bei Schülerinnen und Schülern werden dem Entwurf zufolge für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt, heißt es in dem Entwurf. Bei Schülerinnen und Schülern wird eine ”schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen“, heißt es weiter. Wer an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnimmt, bei dem werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt. Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt. Dieser ist gedacht für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.
Die Leistungen des Bildungspakets werden durch ”personalisierte Gutscheine oder durch Kostenübernahmeerklärungen erbracht“. Die Agentur für Arbeit gewährleiste, dass leistungsberechtigte Personen geeignete Leistungsangebote in Anspruch nehmen könnten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimme durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Errichtung, das Verfahren und die Nutzung eines elektronischen Systems zur Leistungserbringung und Abrechnung, insbesondere zur Einlösung und Abrechnung von Gutscheinen sowie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für diesen Zweck erforderlichen Sozialdaten, heißt es weiter.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen in Zukunft mehr von ihren Nebeneinkommen behalten dürfen. Bei einem Verdienst bis zu 1.000 Euro bleiben den Betroffenen laut Entwurf 20 Prozent. Bisher liegt die Grenze bei 800 Euro. Neuerungen soll es auch bei den Kosten der Unterkunft geben. Die Länder können laut Gesetzentwurf die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Die Länder sollen die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen können, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht.
Das Gesetz wird unter Berücksichtigung aller Kosten laut Entwurf zu Ausgaben in Höhe von 1.151.000.000 Euro im Jahr 2011 führen. Davon trägt der Bund 989.000.000 Euro, die Kommunen 219.000.000 Euro, die Länder würden um 57.000.000 Euro entlastet. Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien schlägt mit 586.000.000 Euro zu Buche, die Erhöhung der Regelsätze mit 292.000.000 Euro.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 habe dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII verfassungskonform neu zu bemessen, schreiben die Fraktionen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Dieser setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. In Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche liege eine Schlüsselfunktion für die Herstellung von Chancengerechtigkeit, heißt es weiter. Für die Art der Leistungserbringung besitze der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Neben der Geldleistung seien auch Sach- oder Dienstleistungen vom Bundesverfassungsgericht als mögliche Leistungsarten gleichberechtigt benannt worden, schreibt die Regierung. Die neuen Regelsätze seien ”auf der Grundlage verlässlicher Zahlen transparent, sach- und realitätsgerecht sowie nachvollziehbar und schlüssig ausgestaltet“ worden, heißt es weiter. Basis sei die Bedarfsermittlung von Sonderauswertungen, die das Statistische Bundesamt nach der von ihm erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen habe.
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