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Berlin: (hib/STO) Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erleichtert werden. Nach wie vor sei ein ”zu großer Teil der dauerhaft und seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Bevölkerung von den staatsbürgerlichen Rechten, insbesondere dem Wahlrecht, ausgeschlossen“, begründet die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/3411), der an diesem Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.
Er sieht unter anderem einen Verzicht auf das sogenannte Optionsmodell vor, nach dem sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen.
Darüber hinaus sollen der Vorlage zufolge in der Bundesrepublik geborene Kinder ausländischer Eltern bereits dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil seit sechs Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Daneben zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Fristen für die Einbürgerung zu verkürzen und den sogenannten Einbürgerungstest abzuschaffen. Aufheben will die Fraktion auch den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Für bestimmte Personengruppen soll nach ihren Vorstellungen zudem die Pflicht aufgehoben werden, eigenständig den Lebensunterhalt zu sichern. Davon sollen etwa unter 23-Jährige ausgenommen werden, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden oder eine solche abgeschlossen haben. Ausgebaut werden sollen laut Vorlage für bestimmte Personengruppen die ”Ausnahmen zur Pflicht, ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen“.
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