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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll das Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/3433), der an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Danach soll das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und auf die Versorgung mit Wasser und Energie gesetzlich garantiert werden. Zudem soll der Staat für Mieterschutz sorgen und auf angemessene Mieten hinwirken. Die Räumung von Wohnraum soll unzulässig sein, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Das Wohngeld soll die Bezahlbarkeit der Wohnung für Menschen mit geringem Einkommen gewährleisten.
Die Linksfraktion fordert weiter, dass die Einzelprogramme für Städtebauförderung in einem neuen Städtebauförderprogramm für Kommunen zusammengeführt werden. Die Vergabe der Mittel für dieses Programm soll auf Grundlage eines Kriterienkataloges, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen einvernehmlich entwickelt wird, erfolgen. Die Maßnahmen sollen laut Fraktion insgesamt dazu dienen, vorhandene Wohnungsnot zur Beseitigung und die kommunalen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften bei Abriss und Aufwertung in Quartieren mit existenzbedrohendem Leerstand zu unterstützen.
Alle vorliegenden Berichte und Untersuchungen zur Wohnungssituation in der Bundesrepublik Deutschland würden belegen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nur scheinbar gut sei, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die herkömmlichen Bewertungsmaßstäbe würden nichts über die bedarfsgerechte Verteilung und Beschaffenheit des Wohnraums nach regionalen, ökologischen und demografischen Gesichtspunkten aussagen.
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