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Berlin: (hib/STO) Das deutsche Recht soll an eine EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/3354) vorgelegt, der an diesem Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der Vorlage zufolge sind Aufenthaltstitel künftig grundsätzlich als eigenständige Dokumente unter Erfassung biometrischer Merkmals auszugeben. Die sogenannte eAT-Verordnung sehe vor, dass das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke im Chip des neuen elektronischen Aufenthaltstitels zu speichern sind.
Der für alle Mitgliedsstaaten einheitliche elektronische Aufenthaltstitel genüge auch ”sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen“, schreibt die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. Der ”hierdurch gewährleistete Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen“ solle zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung und des illegalen Aufenthalts beitragen.
Die Mitgliedstaaten seien gehalten, den elektronischen Aufenthaltstitel bis spätestens 21. Mai 2011 einzuführen, heißt es in der Vorlage weiter. Dafür schaffe der Gesetzentwurf die erforderlichen rechtlichen Grundlagen. Er verfolge ferner das Ziel, ”zur Qualitätsverbesserung und Beschleunigung des Datenaustausches im Ausländerwesen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, künftig einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate festlegen zu können“.
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