Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010
Berlin: (hib/DIX) Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes sicherstellen, dass die Finanzierung des öffentlichen Anteils der Stipendienmittel vollständig, und sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschaliert, vom Bund getragen werden. Das geht aus der Begründung zum Gesetzentwurf (17/3359) hervor.
Die Übernahme der Förderung allein durch den Bund verursache bei durchschnittlich sieben Fördermonaten Kosten in Höhe von circa 10 Millionen Euro. Den Ländern sollen dadurch Spielräume für eigene Konzepte zur Förderung der Studierneigung und der Begabtenförderung eingeräumt werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter