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Berlin: (hib/ELA) Arbeitslosengeld I wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/3283) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2854) und fügt hinzu: ”Die Annahme der Fragesteller ist insoweit unrichtig“. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, dass Renten am Monatsende gezahlt würden, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch ”dagegen zum Monatsanfang“. Dadurch ergebe sich im Übergang von Arbeitslosengeld I oder II in die Rente ”eine Deckungslücke, die zu erheblichen finanziellen Härten“ führe.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende könne eine mögliche vorübergehende Deckungslücke entstehen, schreibt die Bundesregierung. Und zwar nicht nur aus der Umstellung von einer Zahlung im Voraus auf nachträgliche Zahlung, sondern auch deshalb, weil Arbeitslosengeld II bislang lediglich bis zum Erreichen der Altersgrenze (derzeit die Vollendung des 65. Lebensjahres) zustehe. Die Bundesregierung plane deshalb, den Anspruch auf Arbeitslosengeld II bis zum Ende des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird, zu verlängern, heißt es weiter. Ein entsprechender Regelungsvorschlag werde im Gesetz zu den neuen Hartz-IV-Regelsätzen enthalten sein.
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