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Berlin: (hib/KTK) Kommunen, die ihre Strom- und Gasnetze in Zukunft wieder selber betreiben beziehungsweise den Netzbetreiber wechseln wollen, sollen das in Zukunft leichter tun können. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes (17/3182), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat. Die Bündnisgrünen weisen darauf hin, dass in den nächsten Jahren tausende Verträge zwischen Kommunen und Energieversorgern ausliefen. Bislang komme es jedoch in vielen Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn die Kommunen die Netze selber betreiben oder die Konzession an ein anderes Unternehmen vergeben möchten.
Deshalb soll gesetzlich festgelegt werden, dass Verträge über den Betrieb von Strom- und Gasnetzen höchstens über einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen werden dürfen. Spätestens drei Jahre vor Ablauf eines Vertrages solle der Betreiber der Gemeinde alle ”Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes“ zur Verfügung stellen müssen, die der Gemeinde beziehungsweise einem anderen Interessenten eine fundierte Beurteilung des Netzes ermöglichen. Die Ablösesumme, die die Kommune oder der neue Betreiber für die Strom- und Gasnetze zahlen müsse, solle sich am Ertrag orientieren, der sich mit dem Betrieb des Netzes erzielen lässt, fordert die Fraktion.
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