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Berlin: (hib/STO/ELA) Seit Anfang 2009 sind nach Angaben der Bundesländer insgesamt 73 Syrer nach Syrien abgeschoben worden. In 50 Fällen geschah dies auf Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/3365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2869) zur ”Inhaftierung von abgeschobenen Syrern in Damaskus“ hervorgeht.
Laut Bundesregierung ist nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen, ”dass sämtliche im Rahmen des Rückübernahmeabkommens zurückgeführten Personen nach der Einreise durch die syrischen Sicherheitsbehörden befragt werden“, heißt es in der Antwort. Zudem könne es zu einer Inhaftierung bei der Ermittlungszentrale der Immigrationsbehörde kommen. Syrien behalte sich grundsätzlich die Verfolgung von in Deutschland begangenen Straftaten vor, sofern diese nicht in der Bundesrepublik abgeurteilt worden sind.
Wie die Regierung in ihrer Antwort vom 22. Oktober weiter ausführt, sind ihr in den Jahren 2009 und 2010 in insgesamt fünf Fällen Inhaftierungen nach der Rückführung bekannt geworden. Betroffen gewesen seien insgesamt 14 Personen. Die Haftdauer habe zwischen drei Tagen und dreieinhalb Monaten gelegen. In einem aktuellen Fall dauere die Haft offenbar seit dem 27. Juli 2010 weiter an. Das Auswärtige Amt habe im letztgenannten Fall Kontakt zu den syrischen Behörden aufgenommen; eine Rückmeldung von syrischer Seite stehe noch aus.
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