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Berlin: (hib/STO/ELA) Kinderpornografische Inhalte auf deutschen Servern werden laut Bundesregierung nach Bekanntwerden bei den Ermittlungsbehörden in der Regel binnen Tagesfrist durch die Provider gelöscht. Entsprechende Inhalte auf Servern im Ausland seien ”dort nach hiesigen Erfahrungswerten unterschiedlich lange aufrufbar“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3164).
Danach obliegt die Veranlassung und Durchsetzung der Löschung von Webseiten sowie die Ermittlung der Verantwortlichen für diese Seiten ”nach völkerrechtlichen
Grundsätzen dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Webseiten auf Servern
gespeichert sind“. Der deutschen Polizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) stehen in diesem Zusammenhang keine eigenen Befugnisse in dem jeweiligen Staat zur Verfügung, wie die Bundesregierung ausführt. Insofern sei der deutsche Staat bei der Umsetzung von Löschungsersuchen abhängig vom Handeln der staatlichen Stellen und der Provider im
benachrichtigten Staat. Das BKA nehme somit keine Löschmaßnahmen von
Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten auf ausländischen Servern vor,
sondern informiere die dort jeweils zuständigen Behörden.
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